Besonderer Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten
Bei digitalen Inhalten (wie Software, Softwarelizenzen oder Downloadprodukten), die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB, mit Beginn der Vertragserfüllung. Mit dem Abschluss eines Kaufes stimmen sie dieser Bestimmung ausdrücklich zu. Die Bereitstellung von Softwarelizenzen erfolgt unmittelbar nach Bestellabschluss bzw. Zahlung.